Burgfriedstein „Grazer Panther“


Foto: Bundesdenkmalamt

AUSTRIA
Der Grenzstein mit dem „Grazer Panther“ auf einer Seite kennzeichnete die ehemalige Burgfriedgrenze der Stadt Graz, somit den Zuständigkeitsbereich des Grazer Stadtrichters und des Magistrates der Stadt. Auf der zweiten Seite des Grenzsteines sind die Jahreszahlen 1673 und 1749 zu erkennen.
 
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