
Foto: Christoph Twaroch
Am dreifachen Grenzpunkt der Katastralgemeinden Weigelsdorf, Wampersdorf und Unterwaltersdorf steht ein außergewöhnlich mächtiger Grenzstein, lokal als Dreiländerstein bezeichnet. Er ist 55 cm hoch und hat einem Umfang von 170 cm. Die Beschriftung auf dem Stein ist in der Beschreibung der Grenze des Wampersdorfer Territorij (Josephinische Fassion über die Gemeinde Wampersdorf aus 1787) folgendermaßen beschrieben:
… Hier fangt das Unterwaltersdorfer Gemärk an und geht bis an den gerad vorwärts stehenden Landgerichtsstein, welcher auf der Seite gegen Weigelsdorf mit den Buchstaben D:W:E: :/: Dorf Weigelsdorf und der Jahreszahl 1725, dann auf der Seite gegen Wampersdorf mit D:W:A: :/: Dorf Wampersdorf / und voriger Jahreszahl und endlich auf der Seite gegen Unterwaltersdorf mit M:V:W: :/: Markt Unterwaltersdorf / und eben ersterer Jahreszahl bezeichnet ist.